Baubewilligung

BAUGENEHMIGUNG FÜR GARTENHAUS IN DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH

Unsere Gartenprodukte sind so konzipiert, dass sie genügend Platz schaffen, aber keinesfalls 5 m² überschreiten. Wieso? Keiner mag Behördenwege und mit unserem Gartenhaus aus Stahl sparst Du dir diese Mühe. In den meisten deutschen und österreichischen Gemeinden fällt nämlich keine Baugenehmigung für Gartenhäuser unter 5 m² an.

Baubewilligung für Gartenhaus in Deutschland

Ob Du eine Baugenehmigung benötigst oder nicht, hängt fast immer von der Größe des Gartenhauses ab. Grundsätzlich musst Du Dich aber an das im Baugesetzbuch bundesweit geregelte Planungsrecht sowie an die jeweilige Länderbauordnung halten. Um böse Überraschungen zu vermeiden, solltest Du dich bereits vor dem Kauf Deines Gartenhauses über die rechtlichen Grundlagen informieren.

Die konkrete Bauordnung variiert von Bundesland zu Bundesland und sogar von Gemeinde zu Gemeinde. Vor allem die Größenbegrenzungen sind sehr unterschiedlich. Weiters wird zwischen Baugebiet und Außenbereich (Stadtumgebung) unterschieden. Der Tabelle kannst Du die Größenangaben entnehmen, bis zu welcher Größe Du üblicherweise keine Baugenehmigung benötigst.

Bundesland Baugebiet Außenbereich
Baden-Württemberg bis 40 m³ Raum bis 20 m³ Raum
Bayern bis 75 m³ Raum Baugenehmigung notwendig
Berlin bis 10 m² Grundfläche Baugenehmigung notwendig
Brandenburg bis 75 m³ Raum Baugenehmigung notwendig
Bremen bis 30 m³ Raum bis 6 m³ Raum
Hamburg bis 30 m³ Raum Baugenehmigung notwendig
Hessen bis 30 m³ Raum Baugenehmigung notwendig
Mecklenburg-Vorpommern bis 10 m² Grundfläche Baugenehmigung notwendig
Niedersachsen bis 40 m³ Raum über 20 m³ Raum
Nordrhein-Westfalen bis 30 m³ Raum nur für Land- und Forstwirtschaft
Rheinland-Pfalz bis 50 m³ Raum bis 10 m³ Raum
Saarland bis 10 m² Grundfläche Baugenehmigung notwendig
Sachsen bis 10 m² Grundfläche Baugenehmigung notwendig
Sachsen-Anhalt bis 10 m² Grundfläche Baugenehmigung notwendig
Schleswig-Holstein bis 30 m³ Raum bis 10 m³ Raum
Thüringen bis 10 m² Grundfläche Baugenehmigung notwendig

Zudem ist die Grenzbebauung zu beachten. Diese Bebauung ist nur möglich, wenn das Gartenhaus maximal 3 Meter hoch ist und die Gesamtlänge auf der Nachbarschaftsgrenze von 9 Meter nicht überschritten wird.

Baugenehmigung für Gartenhaus in Österreich

Hier findest Du eine Zusammenfassung über die Rechtsgrundlagen in den jeweiligen Bundesländern, denn diese unterscheiden sich doch leicht voneinander. Auch die notwendigen Kontaktdaten und Behördeninformationen listen wir hier für Dich auf. Neben den Behörden in den Bundesstädten sind vor allem die jeweiligen Gemeinden für konkrete Baubewilligungen zuständig.

Burgenland

Wenn Dein Bauvorhaben nicht geringfügig ist und Du auch nicht um eine Baugenehmigung ansuchen musst, musst Du das Bauvorhaben der Baubehörde vor Baubeginn anzeigen, falls es sich um eine „[…] Errichtung und Änderung von Wohngebäuden bis zu einer Wohnnutzfläche von insgesamt 200 m² und der dazugehörenden Nebengebäude (z. B. Garagen, Gartenhäuschen) sowie von sonstigen Gebäuden bis zu einer Nutzfläche von insgesamt 200 m²“ handelt.

Im Burgenland musst Du dich bezüglich Deines Bauvorhabens an den Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde wenden und folgende Dokumente abgeben, wobei die Pläne von einem befugten Planverfasser erstellt werden müssen:

  • Bauansuchen
  • Bauplan (dreifach)
  • Baubeschreibung (dreifach)
  • Grundbuchauszug
  • Anrainerverzeichnis bezogen auf die angrenzenden Grundstücke und jene Grundstücke, die vom Baugrundstück höchstens 15 m entfernt sind, mit Angabe der Wohnanschrift
  • Zustimmungserklärung der Anrainer auf den Plänen
  • Energieausweis, falls erforderlich

Kontaktdaten: Baugenehmigungen im Burgenland

Anlagen- und Baurecht
Telefon: +43 57-600/2813
E-Mail: post.a2-wirtschaft@bgld.gv.at

(Landesrecht konsolidiert Burgenland: Gesamte Rechtsvorschrift für Burgenländisches Baugesetz 1997, Fassung vom 14.08.2018)


Kärnten

Falls Dein Gartenhaus eine Grundfläche von bis zu 25m² Grundfläche und eine Höhe bis 3,50m nicht überschreitet, benötigst Du keine Baubewilligung.

Kontaktdaten: Baugenehmigungen in Klagenfurt

Baurecht
Paulitschgasse 13
Telefon: +43 463 537-3381
E-Mail: baurecht.gewerberecht@klagenfurt.at

(Landesrecht konsolidiert Kärnten: Gesamte Rechtsvorschrift für Kärntner Bauordnung 1996 – K-BO 1996, Fassung vom 14.08.2018)


Niederösterreich

Grundsätzlich bedürfen Neu- und Zubauten von Gebäuden einer Baubewilligung. Allerdings ist „die Aufstellung jeweils einer Gerätehütte und eines Gewächshauses mit einer überbauten Fläche von jeweils nicht mehr als 10 m² und einer Höhe von nicht mehr als 3 m […]“ weder bewilligungs-, noch anzeige- oder meldepflichtig.

Kontaktdaten: Baugenehmigungen in St. Pölten

Bau- und Feuerpolizei
Rathausplatz 1
Telefon: +43 2742 333-2161
E-Mail: baupolizei@st-poelten.gv.at

(Landesrecht konsolidiert Niederösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für NÖ Bauordnung 2014, Fassung vom 14.08.2018)


Oberösterreich

Auch hier benötigst Du bei Neu-, Zu- oder Umbauten von Gebäuden eine Bewilligung der Baubehörde. Falls Deine Gartenhütte allerdings kleiner als 15m² und eingeschossig ist, ist das Bauvorhaben nur anzeigepflichtig. Die Bauanzeige muss bei dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden.

Kontaktdaten: Baugenehmigungen in Linz

Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung
Hauptstraße 1-5
Telefon: +43 732 7070
E-Mail: bbv@mag.linz.at

(Landesrecht konsolidiert Oberösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Oö. Bauordnung 1994, Fassung vom 14.08.2018)


Salzburg

Gartenhütten die kleiner als 20m² sind, müssen nicht bewilligt werden.

Kontaktdaten: Baugenehmigungen in Salzburg

Baurechtsamt
Auerspergstraße 7
Telefon: +43 (0)662 8072-3321
E-Mail: baurechtsamt@stadt-salzburg.at

(Landesrecht konsolidiert Salzburg: Gesamte Rechtsvorschrift für Baupolizeigesetz 1997, Fassung vom 14.08.2018)


Steiermark

Wenn Deine Gartenhütte eine Gesamtfläche von 40m² nicht überschreitet, brauchst Du keine Baubewilligung.

Kontaktdaten: Baugenehmigungen in Graz

Baurecht
Europaplatz 20
Telefon: +43 316 872-5064
E-Mail: bab@stadt.graz.at

(Landesrecht konsolidiert Steiermark: Gesamte Rechtsvorschrift für Steiermärkisches Baugesetz, Fassung vom 14.08.2018)


Tirol

Du benötigst weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige, falls Dein Gartenhaus eine Grundfläche von 10m² und eine Höhe von 2,80m nicht überschreitet und wenn sie von mindestens drei Seiten zugänglich ist.

Kontaktdaten: Baugenehmigungen in Innsbruck

Bau- und Feuerpolizei
Maria-Theresien-Straße 18
Telefon: +43 512 5360 4152
E-Mail: post.baupolizei@innsbruck.gv.at

(Landesrecht konsolidiert Tirol: Gesamte Rechtsvorschrift für Bauordnung 2018 – TBO 2018, Tiroler, Fassung vom 14.08.2018)


Vorarlberg

Wenn Dein Gartenhaus eine Fläche von höchstens 25m² und eine Höhe von bis zu 3,5m besitzt, benötigst Du nur eine Bauanzeige. Diese muss bei dem Bürgermeister der betroffenen Gemeinde schriftlich eingereicht werden und folgende Informationen beilegen:

  • Art, Lage, Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Bauvorhabens
  • Pläne, Berechnungen und Beschreibungen (dreifach)

Kontaktdaten: Baugenehmigungen in Bregenz

Baurecht
Belruptstraße 1
Telefon: +43 5574 410-1130
E-Mail: baurecht@bregenz.at

(Landesrecht konsolidiert Vorarlberg: Gesamte Rechtsvorschrift für Baugesetz, Fassung vom 14.08.2018)


Wien

Bei Gartenhäusern mit einer Grundfläche von höchstens 12m² und einer maximalen Höhe von 2,50m benötigst Du weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige. Sollte sie allerdings größer sein, musst Du eine Baubewilligung beantragen.

Kontaktdaten: Baugenehmigungen in Wien

Baupolizei (MA 37)
Dresdner Straße 73-75
Telefon: +43 1 4000-8037
E-Mail: post@ma37.wien.gv.at

(Landesrecht konsolidiert Wien: Gesamte Rechtsvorschrift für Bauordnung für Wien, Fassung vom 15.08.2018)


Gartenhaus im Kleingarten / Schrebergarten

Natürlich kannst Du dein Gartenhaus auch in Deinem Schrebergarten aufstellen, aber auch hier müssen die gesetzlichen Richtlinien beachtet werden. Die maximale Quadratmeteranzahl sowie die Höhe von Bundesland zu Bundesland variieren. Grundsätzlich kannst Du aber davon ausgehen, dass diese geringer sind als auf einem normalen Grundstück. In Wien darf ein Gartenhaus zum Beispiel keinen Aufenthaltsraum beinhalten, höchstens 5m² besitzen und maximal 3 Meter hoch sein. Für größere Gartenhäuser benötigst Du dann wiederum eine Baubewilligung.

Für weitere Details kannst Du dich an den Zentralverband der Kleingärtner und Siedler Österreichs wenden.

Simon-Wiesenthal-Gasse 2, A-1020 Wien
Telefon: 00431/587 07 85
Fax: 00431/587 07 85 30
E-Mail: zvwien@kleingaertner.at

Welche Faktoren beeinflussen, ob ein Gartenhaus eine Baugenehmigung braucht?

Grundsätzlich gibt es einige Faktoren, die beeinflussen, ob man überhaupt eine Baugenehmigung braucht oder nicht: die Größe des Gartenhauses, die Grundstückbeschaffenheit, der genaue Ort und die Ausstattung Deines Gartenhauses.

Primär gibt es drei verschiedene Arten von Bauvorhaben, die – abhängig vom Bundesland – etwas unterschiedlich gehandhabt werden.

Geringfügige bzw. anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben

  • Hier handelt es sich um Maßnahmen zur Instandhaltung, Sanierung und Verbesserung (z.B. Gerätehaus). Diese müssen bei der Gemeinde schriftlich angezeigt werden.

Anzeigepflichtige Bauvorhaben

  • Eine schriftliche Bauanzeige brauchst Du für die Änderung und Errichtung eines kleinen Gebäudes wie ein Gartenhaus.

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

  • Bei größeren Bauvorhaben wie z.B. Wohnhäusern musst Du einen Antrag auf Baubewilligung stellen.

Die Alternative – unser Gartenhaus ohne Fundament

Für unsere Gartenhütten brauchst Du in den wenigsten Fällen eine Baugenehmigung. Das liegt an ihrer Größe (unter 5m²) und da diese ohne Fundament aufgestellt werden können. So sparst Du dir also mühsame Behördengänge und Probleme bei der Genehmigung.

Abgesehen davon bietet Dir unser hochwertiger Stahl Schutz vor Rost und Korrosion und Dein Gartenhaus ist selbst bei Schnee wasserdicht und beständig. Dadurch bietet Dir unser Gartenhaus ganzjährigen Schutz für Deine Geräte und Gartenzubehör.

Passend zu unseren Gartenhäusern mit Flachdach findest Du bei ILESTO auch wasserdichte Gartenboxen aus Edelstahl – rostfreier und wetterfester Schutz für Deine Kissen, Keramik und Gartengeräte. Der perfekte Stauraum und eine weitere Sitzgelegenheit für Deine nächste Grillparty!

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